„… Leistungsbeträge zu einem Entlastungsbudget zusammenzufassen.“
Der Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus macht sich für das Entlastungsbudget stark.
Bericht des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege
Zwei Aspekte seiner Rede sind besonders bemerkenswert:
„Mittelfristig plädiere ich dafür, Leistungsbeträge zu einem Entlastungsbudget zusammenzufassen, welches Pflegebedürftige dann flexibel und transparent nutzen können.“
„Die Übergangsfrist zur Nutzung der nicht verbrauchten Entlastungsbeträge für 2015 und 2016 endet am 31. Dezember 2018.
Die Beträge für 2017 können nur noch bis 30. Juni 2018
verwendet werden. Danach verfallen sie – aber nicht, weil die Menschen diese Beträge nicht nutzen wollen – sondern weil sie keinen passenden Anbieter gefunden haben.
Ich werde daher anregen, diese Fristen gesetzlich aufzuheben, in der Hoffnung, dass die Länder ihre
Verordnungen am Bedarf der Pflegebedürftigen aktualisieren..“
Den Gesamtbericht als PDF können Sie hier herunterladen.
Nachfolgend können Sie die gesamte Passage der Rede zum Komplex „Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen“ lesen.
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen
Die allermeisten pflegebedürftigen Menschen wollen zu Hause leben. Damit Pflegebedürftige nicht in den eigenen 4 Wänden isoliert sind und auch ihre pflegenden Angehörigen entlastet werden, hat der Gesetzgeber die Tagespflege und die Kurzzeitpflege erdacht. Leider gibt es vielerorts nach wie vor viel zu wenige Plätze und Pflegebedürftige stehen monatelang auf Wartelisten. Hier sollten die Länder mehr Anreize für Anbieter schaffen. Um dann eine Auslastung zu garantieren, könnte der Ansatz aus Nordrhein-Westfalen hilfreich sein, zentrale Onlineportale einzurichten, damit Pflegebedürftige schneller freie Pflegeplätze in ihrer Nähe finden.
Auch Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige im Alltag sind noch stark ausbaubedürftig. Mit der Einführung des Entlastungsbetrages von 125 Euro monatlich für Pflegebedürftige wollte der Gesetzgeber die Nachfrage nach Betreuungs- und Entlastungsleistungen anregen, welche den Alltag von Pflegebedürftigen unterstützen. Anbieter solcher Angebote zur Unterstützung im Alltag werden nach landesrechtlichen Vorgaben zugelassen. Im Bericht zur
90. GMK hatte der Pflegebevollmächtigte die Länder gebeten, ihre entsprechenden Rechtsverordnungen zu aktualisieren und das ehrenamtliche Engagement zu fördern, damit es zu einem flächendeckenden Auf- und Ausbau solcher Leistungen kommt.
Leider erreichen mich weiterhin viele Beschwerden von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, die keine Anbieter in ihrer Nähe finden. Der Entlastungsbetrag kann dann wegen fehlender Angebote in der unmittelbaren Umgebung nicht in Anspruch genommen werden und verfällt. Eine der Hauptursachen dafür sind die teilweise hohen Anforderungen der Länder bei der landesrechtlichen Anerkennung.
Die Zulassungsvoraussetzungen für private Anbieter sollten viel stärker am Bedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtet werden. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen benötigt eine Unterstützung im Haushalt, beim Einkauf oder bei Arztbesuchen, um im häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Diese Hilfen müssen nicht zwingend von einem Pflegedienst übernommen werden. Hier kommen auch Betreuungs- und Entlastungsdienste oder Ehrenamtliche in Frage, zumal viele Pflegedienste eine hauswirtschaftliche Versorgung aufgrund bestehender Personalknappheit ablehnen. Ich fordere die Länder daher auf, die Zulassungsvoraussetzungen für zu erbringende Entlastungsleistungen zu differenzieren und länderübergreifend möglichst einheitlich zu regeln, insbesondere für klassische Putzhilfen. Da drückt den Pflegebedürftigen der Schuh.
Die Übergangsfrist zur Nutzung der nicht verbrauchten Entlastungsbeträge für 2015 und 2016 endet am 31. Dezember 2018. Die Beträge für 2017 können nur noch bis 30. Juni 2018 verwendet werden. Danach verfallen sie – aber nicht, weil die Menschen diese Beträge nicht nutzen wollen – sondern weil sie keinen passenden Anbieter gefunden haben. Ich werde daher anregen, diese Fristen gesetzlich aufzuheben, in der Hoffnung, dass die Länder ihre Verordnungen am Bedarf der Pflegebedürftigen aktualisieren. Mittelfristig plädiere ich dafür, Leistungsbeträge zu einem Entlastungsbudget zusammenzufassen, welches Pflegebedürftige dann flexibel und transparent nutzen können.
Darüber hinaus möchte ich appellieren, Pflegebedürftige finanziell nicht übermäßig mit Investitionskosten zu belasten. Die Länder können durch eigene Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen einen aktiven Beitrag dafür leisten, dass Pflege kein Markt für Geschäftsmodelle mit kurzfristigen bzw. versteckten Renditemodellen wird. Nur wenn die Länder Pflegeeinrichtungen oder Pflegebedürftige wieder fördern, erhalten sie eine Kontrollmöglichkeit über Art und Umfang der auf die Heimbewohner umgelegten Eigenanteile für Investitionskosten.