P17 Kampagne

P17

BRD

Pflegende Angehörige fordern Verbesserung beim Entlastungsbetrag!

Adressat: Herr Jens Spahn MdB – Bundesministerium für Gesundheit.

Petenten: Kornelia Schmid und Hendrik Dohmeyer

In unserem Telefonat mit Jens Spahn am 20. August 2018 bedauerte der Bundesgesundheitsminister die sehr unbefriedigende Versorgungssituation bei den „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ für die Familien. Für diesen Flickenteppich (Anmerkung: unsere Wortwahl) an unterschiedlichen Verordnungen wäre jedoch nicht er verantwortlich, sondern aufgrund des Föderalismus in Deutschland die einzelnen Bundesländer mit ihren individuellen Regelungen. 

Aus dieser Anregung ist die P17-Kampagne im Anschluss an das Gespräch entstanden. 

 Die 17. Petition richtet sich direkt an den Bundesgesundheitsminister. Unsere zentrale Forderung lautet:

Die Übergangsfrist zur Nutzung der nicht verbrauchten Entlastungsbeträge für 2018 aufzuheben.

Diese Beträge dürfen nicht verfallen und sollen dem für spätestens Januar 2020 erwarteten neuem Entlastungsbudget hinzugefügt werden.

 

Begründung:

Warum diese Petition? Die vom Bundesgesundheitsministerium gewollte Entlastungsleistung kommt bei sehr vielen betroffenen Familien in Deutschland nicht an.

Das entsprechende Angebot konnte 2017 und 2018 nicht mit dem enorm gestiegenen Bedarf mitwachsen.

Mit über 2.463.000 Anspruchsberechtigten kamen über 489.000 Familien mit zusätzlichem Bedarf allein im letzten Jahr hinzu. 2018 werden vermutlich noch einmal mindesten 5 % mehr verzweifelt nach Anbietern suchen.

Die vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe initiierte Aussetzung des Verfallsdatums der nicht genutzten Guthaben des früheren Betreuungs-­ und Entlastungsbetrags (104€ / 208€) der Jahre 2015 und 2016 endet mit voraussehbaren erheblichen Verlusten für viele Familien zum 31.12.2018.
Bereits vor wenigen Wochen lösten sich die Guthaben aus 2017 zum 30.6.2018 in Luft auf.

Die anerkennungswürdigen Bemühungen des  Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, Herrn Andreas Westerfellhaus, diesen Verfall durch ein entsprechendes Moratorium zu verhindern, wurden von Jens Spahn nicht wahrgenommen.

Aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung des von der GroKo beschlossenen Entlastungsbudgets ist mit einer Verbesserung der Angebots-Versorgung und Nutzung des Entlastungsbetrags bei Umsetzung unsere Petitionsforderungen P1 bis P16 frühestens im zweiten Halbjahr 2019 zu rechnen. 

„Die Beträge (…) verfallen aber nicht, weil die Menschen diese Beträge nicht nutzen wollen – sondern weil sie keinen passenden Anbieter gefunden haben.“

so die Erkenntnis des  Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege in seinem Bericht anlässlich der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf. 

 

Warum die P17-Kampagne? Für die regionale Ausgestaltung des Paragrafen § 45a SGBXI sind die 16 Bundesländer verantwortlich. Deshalb sind die Petitionen P1-P16 an die Verantwortlichen der Länder gerichtet.

Die P17-Petition ist direkt an Jens Spahn und das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet. Unsere dort formulierte Forderung nach Aussetzen des Verfalls von Ansprüchen nicht genutzter Entlastungsgelder aus 2018 muss er regeln.

Über 400 % mehr Bedarf in 2019

2013 suchten ca. 564.000 Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die teilweise im Kern noch heute gültigen Verordnungskonzepte konnten schon damals nicht alle Nachfrager befriedigen.

In 2019 werden ca. 2.859.000 Familien größtenteils vergeblich Anbieter von Entlastungsleistungen suchen.
Die Angebote können mit den heutigen Einschränkungen in vielen Bundesländern schlichtweg nicht in ausreichender Anzahl den Familien zur Verfügung gestellt werden.

[uberchart id="118"]

*1 Quelle: Barmer Pflegereport 2015, Seite 15 und eigene Prognoseberechnung: https://entlastungsbudget.de/prognose-haeusliche-pflege-2019-nach-bundeslaendern/

Hier können Sie jetzt direkt die Petition abschicken!

Weitere Informationen

Der  § 45 SGB XI ist die Grundlage auf der die Verordnungen der Länderregierungen aufbauen. Sie können dieses Gesetz  hier komplett lesen oder auch herunterladen. Das Menü befindet sich unter dem Dokument.

Umfrage vom April 2018 – nur fast die Hälfte nutzt den Entlastungsbetrag!

Erläuterungen zur Umfrage finden Sie hier: Pflege-Dschungel-Blogbeitrag

Alle 17 Petitionen werden am 10. Januar um 10 Uhr den Adressaten überreicht.

Aber:

„Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.“

Deshalb jetzt gleich zum Petitionsformular gehen und Ihren Willen bekunden.

Übergabe der Petition am 10.01.2019

Tag(e)

:

Stunde(n)

:

Minute(n)

:

Sekunde(n)