Nachgerechnet

Um die Realisierbarkeit der GroKo-Planung für das Entlastungsbudgets einschätzen zu können, versuchen wir die möglichen Aufwendungen hierfür zu prognostizieren.

Wie viele Familien sind mit welchem pflegegrad betroffen?

Aus der nebenstehenden Infografik können die Pflegebedürftigen nach ihrer Pflegegradeinteilung zum Stand 1. Hj. 2017 entnommen werden.

Da Stand Anfang März 2018 noch keine detaillierten Einzelwerte nach Versorgungsart und Pflegegrad vorliegen, nehmen wir mögliche statistische Ungenauigkeiten in Kauf. Bei den Mrd-Dimensionen kommt es im Moment auch nicht so sehr auf die tatsächlichen Mio.-Euro-Beträge hinter dem Komma an.

PflegegradBasis 1.Hj. 201775 % Häusliche Pflege6% Zuwachs 2019
178.63458.97562.514
21.403.3801.052.5351.115.687
3882.355661.766701.472
4502.806377.104399.730
5236.664177.498188.147
Gesamt 3.103.8392.327.8792.467.552
Anzahl berechtigter Familien

Von allen 3 Mio. Pflegebedürftigen werden pauschal 25 % herausgerechnet, die nicht in der häuslichen Pflege betreut werden.

Bis Mitte 2019 schätzen wir sehr konservativ eine Zunahme der Pflegebedürftigen pauschal über alle Pflegegrade von nur 6%.

Berechnung des Entlastungsbudgets
Unberücksichtigt bleiben diejenigen mit dem Pflegerad 1, da sie in der bisherigen GroKo-Planung nicht dabei sind.

Ansonsten werden die aktuell gültigen und durch das SGB XI zugesicherten Leistungen zusammengefasst.

PflegegradVerhinderungspflegeKurzzeitpflegeTagespflegeEntlastungsbudget
10 €0 €0 €0 €
21.612 €1.612 €8.268 €11.492 €
31.612 €1.612 €15.576 €18.800 €
41.612 €1.612 €19.344 €22.568 €
51.612 €1.612 €23.940 €27.164 €
„Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.“ Zitat aus dem GroKo-Vertrag Seite 97

Ausgaben-Szenarien bei unterschiedlichem Nutzungsgrad des Entlastungsbudgets

PflegegradBerechtigte 2019Entlastungs-budget25 %50 %75 %100 %
1
21.115.68711.492€3.205.369.038€6.410.738.076€9.616.107.114€12.821.476.153€
3701.47218.800€3.296.919.457€6.593.838.915€9.890.758.372€13.187.677.830€
4399.73022.568€2.255.281.004€4.510.562.008€6.765.843.013€9.021.124.017€
5188.14727.164€1.277.712.253€2.555.424.506€3.833.136.759€5.110.849.012€
Gesamt2.405.03710.035.281.753€20.070.563.506€30.105.845.259€40.141.127.012€

Erläuterung: Nehmen nur 25% der anspruchsberechtigten Familien das ihnen zustehende volle jährliche Entlastungsbudget in Anspruch, dann müssen hierfür 10 Mrd. Euro durch die Pflegekassen eingeplant werden. Nutzen alle ihr Entlastungsbudget, müssen 40 Mrd. zur Verfügung gestellt werden.

40 Mrd. Euro 2019 vs. 2. Mrd. 2016?

Vergleicht man die Ausgaben 2016 für die drei Einzelbudgets Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tages- / Nachtpflege mit den jetzt als gemeinsam zur Verfügung gestelltes Entlastungsbudget geplanten Ausgaben, stellt man einen enormen Anstieg fest.

2016 wurden für alle drei „Töpfe“ zusammen nur 2,14 Mrd. Euro investiert:

  • Tages- und Nachtpflege = 520.000.000 €
  • Kurzzeitpflege = 570.000.000 €
  • Verhinderungspflege = 1.050.000.000 €

Vor zwei Jahren waren die Einzel-Leistungen vor der PSG II noch geringer budgetiert, die dann noch erschwerend kompliziert zu beantragen waren und die nicht von allen genutzt werden konnten.

Vermutlich werden auch 2019 nicht alle anspruchsberechtigten Familien das Entlastungsbudget komplett nutzen – 40 Mrd. Euro ist insofern sicherlich ein nur theoretischer Maximal-Betrag. Aber, die von der GroKo versprochene Flexibilität bei der Nutzung und das unbürokratisch geplante Antragsverfahren wird sehr viele Familien begeistern.  50% + werden hiervon sicherlich Gebrauch machen.

Um das zu finanzieren, muss der Beitrag der Pflegeversicherung sicherlich um mehr als 1%-Punkt angehoben werden. 

Quelle:  Bundesministerium für Gesundheit