Wichtiger Hinweis: Dies ist keine offizielle Seite eines Ministeriums der Bundesregierung oder einer Partei der GroKo (CDU, SPD, CSU). Sie ist eine private Initiative pflegender Angehöriger, die sich über das GroKo-Versprechen eines jährlichen Entlastungsbudgets freuen – aber sehr skeptisch sind, dass dies in der angekündigten Form auch jemals tatsächlich Realität wird.

Hallo Herr Spahn,  
4,7 Mio. pflegende Angehörige freuen sich
über die GroKo-Beschlüsse.

Schön, dass jetzt alles einfacher wird.

Hallo Herr Spahn, 4,7 Mio. pflegende Angehörige freuen sich über die GroKo-Beschlüsse.

Schön, dass jetzt alles einfacher wird.

Für den eiligen Leser (bitte aufklappen)
  • Der GroKo-Vertrag vom Februar 2018 sieht im Abschnitt Pflege ein Entlastungsbudget für pflegende Angehörige vor.
  • Dieses wird durch die Zusammenführung der heutigen Einzelleistungen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege gebildet.
  • Die jährlich zur Verfügung gestellten Gelder sollen flexibel und unbürokratisch bei der Antragstellung genutzt werden können.
  • Die Attraktivität und die zu erwartende Ausschöpfungsquote dieses Entlastungsbudgets wird sehr hoch sein, was u.a. an der Größe der Budgets liegen dürfte (PG 2 = 11.492€ bis PG 5 = 27.164€).
  • Mit 10 Mrd. Euro muss gerechnet werden, wenn nur jede vierte Familie das Angebot ausschöpft. Maximal müssen 40 Mrd. Euro eingeplant werden.
  • Sollte die jetzige Konstruktion des Entlastungsbudgets nicht realisierbar sein, empfehlen wir eine unkompliziert und deutlich kostengünstigere Alternative zur Umsetzung am 1.1.2019.
  • Das alternative Entlastungsbudget ersetzt die Kostenbombe Tagespflege gegen den Entlastungsbetrag sowie den Umwandlungsanspruch von Sachleistungen nach § 45b SGB
  • Nächstes update kommt Anfang April. Hier können Sie den Newsletter zum Entlastungsbudget kostenlos bestellen und bleiben immer auf dem Laufenden.
Für den eiligen Leser (bitte aufklappen)
  • Der GroKo-Vertrag vom Februar 2018 sieht im Abschnitt Pflege ein Entlastungsbudget für pflegende Angehörige vor.
  • Dieses wird durch die Zusammenführung der heutigen Einzelleistungen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege gebildet.
  • Die jährlich zur Verfügung gestellten Gelder sollen flexibel und unbürokratisch bei der Antragstellung genutzt werden können.
  • Die Attraktivität und die zu erwartende Ausschöpfungsquote dieses Entlastungsbudgets wird sehr hoch sein, was u.a. an der Größe der Budgets liegen dürfte (PG 2 = 11.492€ bis PG 5 = 27.164€).
  • Mit 10 Mrd. Euro muss gerechnet werden, wenn nur jede vierte Familie das Angebot ausschöpft. Maximal müssen 40 Mrd. Euro eingeplant werden.
  • Sollte die jetzige Konstruktion des Entlastungsbudgets nicht realisierbar sein, empfehlen wir eine unkompliziert und deutlich kostengünstigere Alternative zur Umsetzung am 1.1.2019.
  • Das alternative Entlastungsbudget ersetzt die Kostenbombe Tagespflege gegen den Entlastungsbetrag sowie den Umwandlungsanspruch von Sachleistungen nach § 45b SGB
  • Nächstes update kommt Anfang April. Hier können Sie den Newsletter zum Entlastungsbudget kostenlos bestellen und bleiben immer auf dem Laufenden.

Noch ausreichend Zeit für die Vorbereitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB XI für das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2019

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Noch ausreichend Zeit für die Vorbereitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB XI für das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2019

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Der GroKo-Vertrag steht:
Der GroKo-Vertrag steht:

„Genauso wichtig ist es mir zu sagen, dass wir natürlich auch für die pflegenden Angehörigen Entlastungen schaffen werden, z.B. dadurch, dass wir ein Jahresbudget schaffen werden in dem Leistungen der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege einfach in einem großen Budget unkompliziert in Anspruch genommen werden können ohne dass die Angehörigen wegen jeder Inanspruchnahme Anträge stellen müssen.“

„Genauso wichtig ist es mir zu sagen, dass wir natürlich auch für die pflegenden Angehörigen Entlastungen schaffen werden, z.B. dadurch, dass wir ein Jahresbudget schaffen werden in dem Leistungen der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege einfach in einem großen Budget unkompliziert in Anspruch genommen werden können ohne dass die Angehörigen wegen jeder Inanspruchnahme Anträge stellen müssen.“

Malu Dreyer, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz leitet das SPD-Verhandlungsteam im Bereich Gesundheit und Pflege bei den Koalitionsgesprächen mit CDU und CSU. Im Video berichtet sie ab 1:49 von den Ergebnissen des Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige .

Und hier der Vertragstext im Original:

Und hier der Vertragstext im Original:

Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten.

Quelle: GroKo-Vertrag, Abschnitt Pflege Seite 97

Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten.

Quelle: GroKo-Vertrag, Abschnitt Pflege Seite 97

Was wird uns hier konkret versprochen?

Was wird uns hier konkret versprochen?

Die gesetzlich zugesicherten Ansprüche auf 1.612€ Verhinderungspflege plus 1.612€ Kurzzeitpflege zuzüglich monatlich zwischen 689€ und 1.995€ Tages- und Nachtpflege werden in einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst. Je nach Pflegegrad (PG) ständen dann jedem Versicherten und seiner Familie in der häuslichen Pflege diese Beträge zur Verfügung:

Die gesetzlich zugesicherten Ansprüche auf 1.612€ Verhinderungspflege plus 1.612€ Kurzzeitpflege zuzüglich monatlich zwischen 689€ und 1.995€ Tages- und Nachtpflege werden in einem jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst. Je nach Pflegegrad /PG) ständen dann jedem Versicherten und seiner Familie in der häuslichen Pflege diese Beträge zur Verfügung:

PG 2
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PG 3
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PG 4
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Da hat Frau Dreyer dann natürlich Recht, wenn sie von einem „GROSSEM“ Budget spricht. Und wenn dieses Entlastungsbudget dann auch noch einfach, flexibel und ohne komplizierte Antragsverfahren genutzt werden kann, dann wird dies sicherlich von sehr, sehr, sehr vielen Familien auch gerne in Anspruch genommen.

 

Da hat Frau Dreyer dann natürlich Recht, wenn sie von einem „GROSSEM“ Budget spricht. Und wenn dieses Entlastungsbudget dann auch noch einfach, flexibel und ohne komplizierte Antragsverfahren genutzt werden kann, dann wird dies sicherlich von sehr, sehr, sehr vielen Familien auch gerne in Anspruch genommen.

 

Was kostet das neue Entlastungsbudget

Was kostet das neue Entlastungsbudget

Hat das schon einmal jemand ausgerechnet, was das großzügige Versprechen der Pflegeversicherung kosten könnte und mit den bisherigen Ausgaben verglichen?

Wir haben nachgerechnet!

 

2016 betrugen die Ausgaben des jetzt geplanten Entlastungsbudgets laut der „Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung“ des Bundesministeriums für Gesundheit insgesamt 2,14 Mrd. Euro.

Tages- und Nachtpflege = 520.000.000 €
Kurzzeitpflege = 570.000.000 €
Verhinderungspflege = 1.050.000.000 €

Das waren damals noch geringere Einzel-Leistungen, die kompliziert zu beantragen waren und die nicht von allen genutzt werden konnten. Laut BARMER Pflegereport 2016 nutzten z. B. nur 2,5 % aller Familien die Tagespflege. Gerade die Tages- und Nachtpflege wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz aber kräftig angehoben und gilt seitdem bei vielen Versicherungsexperten als potentielle „Kostenbombe“

 

Die flexible Nutzung des neuen Entlastungsbudgets wird explodieren!

Versteht man die Aussagen des Vertragstextes so, wie sie formuliert sind, können Familien zukünftig die zusammengeführten Budgets der drei Einzeltöpfe flexibel nutzen.

Je nachdem, wie die optimale Entlastungssituation für die pflegenden Angehörigen vor Ort gestaltbar ist, kann das Budget stärker für die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege oder eben für die Tagespflege genutzt werden.

Dies ist auch gut so, weil ja auch vielerorts Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege gar nicht vorhanden sind oder – wie aktuell z.B. fast überall – keine Kapazitäten in der Kurzzeitpflege gebucht werden können.  So können die Budgets dann sinnvoller z. B. für die privat organisierte Verhinderungspflege genutzt werden.

Berücksichtigt man für eine grobe Hochrechnung der zu erwartenden Kosten für 2019 die aktuellsten Versichertenzahlen von 2017, so würde der Finanzbedarf für alle ca. 2,47 Mio. antragsberechtigten Familien bei maximaler Nutzung über 40 Mrd. Euro betragen (Details der Hochrechung finden Sie unter Nachgerechnet) .

Zum Vergleich: Alle Ausgaben der Pflegeversicherung zusammen betrugen 2016 gerade einmal 31 Mrd. Euro, in 2017 stiegen sie auf 37,2 Mrd. Euro

Mit anderen Worten ausgedrückt – das Budget der Pflegeversicherung und die damit verbundenen Beiträge müssten 2019 maximal auf über 80 Mrd. Euro verdoppelt werden, um das Entlastungsbudget-Vorhaben der GroKo in der angekündigten Form zu 100% umzusetzen.

Wir fragen uns, wie Herr Spahn das alles finanzieren kann? Wird das die erste große Tat von Olaf Scholz? 

Ist das realistisch?

Hat das schon einmal jemand ausgerechnet, was das großzügige Versprechen der Pflegeversicherung kosten könnte und mit den bisherigen Ausgaben verglichen?

Wir haben nachgerechnet!

 

2016 betrugen die Ausgaben des jetzt geplanten Entlastungsbudgets laut der „Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung“ des Bundesministeriums für Gesundheit insgesamt 2,14 Mrd. Euro.

Tages- und Nachtpflege = 520.000.000 €
Kurzzeitpflege = 570.000.000 €
Verhinderungspflege = 1.050.000.000 €

Das waren damals noch geringere Einzel-Leistungen, die kompliziert zu beantragen waren und die nicht von allen genutzt werden konnten. Laut BARMER Pflegereport 2016 nutzten z. B. nur 2,5 % aller Familien die Tagespflege. Gerade die Tages- und Nachtpflege wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz aber kräftig angehoben und gilt seitdem bei vielen Versicherungsexperten als potentielle „Kostenbombe“

 

Die flexible Nutzung des neuen Entlastungsbudgets wird explodieren!

Versteht man die Aussagen des Vertragstextes so, wie sie formuliert sind, können Familien zukünftig die zusammengeführten Budgets der drei Einzeltöpfe flexibel nutzen.

Je nachdem, wie die optimale Entlastungssituation für die pflegenden Angehörigen vor Ort gestaltbar ist, kann das Budget stärker für die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege oder eben für die Tagespflege genutzt werden.

Dies ist auch gut so, weil ja auch vielerorts Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege gar nicht vorhanden sind oder – wie aktuell z.B. fast überall – keine Kapazitäten in der Kurzzeitpflege gebucht werden können.  So können die Budgets dann sinnvoller z. B. für die privat organisierte Verhinderungspflege genutzt werden.

Berücksichtigt man für eine grobe Hochrechnung der zu erwartenden Kosten für 2019 die aktuellsten Versichertenzahlen von 2017, so würde der Finanzbedarf für alle ca. 2,47 Mio. antragsberechtigten Familien bei maximaler Nutzung über 40 Mrd. Euro betragen.

Zum Vergleich: Alle Ausgaben der Pflegeversicherung zusammen betrugen 2016 gerade einmal 31 Mrd. Euro, in 2017 stiegen sie auf 37,2 Mrd. Euro. 

Mit anderen Worten ausgedrückt – das Budget der Pflegeversicherung und die damit verbundenen Beiträge müssten 2019 maximal auf über 80 Mrd. Euro verdoppelt werden, um das Entlastungsbudget-Vorhaben der GroKo in der angekündigten Form zu 100% umzusetzen.

Wir fragen uns, wie Herr Spahn das alles finanzieren kann? Wird das die erste große Tat von Olaf Scholz? 

Ist das realistisch?

Wir wollen keine Spielverderber sein!

Wir wollen keine Spielverderber sein!

Bitte nicht falsch verstehen. Wir sind selbst pflegende Angehörige und auch wir würden uns sehr über das großzügige Versprechen der GroKo freuen. Wir würden uns nur zu gerne eine optimale Entlastung verschaffen, damit wir unseren Liebsten eine noch bessere und wertvollere Pflege ermöglichen können. Und, um unsere eigene Gesundheit ein wenig zu schonen.

Wir wissen auch, dass nicht alle Familien das Entlastungsbudget vollständig nutzen würden. Aber, auch nur 50 – 70 %, die dann vielleicht nur zwei Drittel des Geldes als Entlastung einsetzen, kostet mindestens 15 bis 25 Mrd. Euro.

 

Liebe Mitglieder der GroKo-Verhandlungsgruppe „Pflege“:

  • Wenn wir irgendetwas bei Ihrem Versprechen falsch verstanden haben,
    oder

  • Sie einen Weg kennen, wie das alles zu finanzieren ist,

dann sagen Sie es uns bitte. Viele der 4,7 Mio. pflegenden Angehörigen und ihre 2,4 Mio. Gepflegten wären sicherlich dankbar und viele dankbare potentielle Wähler sind ja auch etwas Feines.

Wenn wir aber das Versprechen des Entlastungsbudgets richtig interpretiert haben und Sie nicht sagen können, wie das alles in 2019 zu finanzieren ist, dann lassen Sie uns bitte schnell in REALISIERBAREN Alternativen denken.

Bitte nicht falsch verstehen. Wir sind selbst pflegende Angehörige und auch wir würden uns sehr über das großzügige Versprechen der GroKo freuen. Wir würden uns nur zu gerne eine optimale Entlastung verschaffen, damit wir unseren Liebsten eine noch bessere und wertvollere Pflege ermöglichen können. Und, um unsere eigene Gesundheit ein wenig zu schonen.

Wir wissen auch, dass nicht alle Familien das Entlastungsbudget vollständig nutzen würden. Aber, auch nur 50 – 70 %, die dann vielleicht nur die Hälfte des Geldes als Entlastung einsetzen, kostet mindestens 15 bis 25 Mrd. Euro.

 

Liebe Mitglieder der GroKo-Verhandlungsgruppe „Pflege“:

  • Wenn wir irgendetwas bei Ihrem Versprechen falsch verstanden haben,

    oder

  • Sie einen Weg kennen, wie das alles zu finanzieren ist,

dann sagen Sie es uns bitte. Viele der 4,7 Mio. pflegenden Angehörigen und ihre 2,4 Mio. Gepflegten wären sicherlich dankbar und viele dankbare potentielle Wähler sind ja auch etwas Feines.

Wenn wir aber das Versprechen des Entlastungsbudgets richtig interpretiert haben und Sie nicht sagen können, wie das alles in 2019 zu finanzieren ist, dann lassen Sie uns bitte schnell in REALISIERBAREN Alternativen denken.

Realisierbare Alternative

Realisierbare Alternative

Eins vorab und ganz deutlich unterstrichen: Wir finden es ganz große Klasse, dass CDU, SPD und CSU, initiiert durch die Verhandlungsgruppe „Pflege“, die wichtige Rolle und die Sorgen des größten Pflegedienstes Deutschlands verstanden haben und mit dem jährlichen Entlastungsbudget dies auch respektvoll anerkennen (wollen).

Danke hierfür an das Verhandlungsteam!

Eins vorab und ganz deutlich unterstrichen: Wir finden es ganz große Klasse, dass CDU, SPD und CSU, initiiert durch die Verhandlungsgruppe „Pflege“, die wichtige Rolle und die Sorgen des größten Pflegedienstes Deutschlands verstanden haben und mit dem jährlichen Entlastungsbudget dies auch respektvoll anerkennen (wollen).

Danke hierfür an das Verhandlungsteam!

Um in realisierbaren Alternativen denken zu können, muss man sich kurz die Möglichkeiten vergegenwärtigen.

In der Grafik unten sind links die drei Säulen der aktuell im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungen aufgeführt. Diese sollen zu einem Budget (EB-Plan) zusammengeführt werden. 

Auf der rechten Seite sind die Entlastungsleistungen aufgeführt, die theoretisch für eine alternative Gestaltung des Entlastungsbudgets auch zur Verfügung stehen. Die fest kalkulierbare Größe ist der mit jährlich 1.500 € ausgestattete Entlastungsbetrag. Hinzu kommen die Gelder für eine mögliche Aufstockung der Entlastungsleistungen über den Umwandlungsanspruch von 40%. Dieses Geld ist der Höhe nach abhängig vom Pflegegrad und dann noch vom jeweiligen individuellen Bedarf der Familien, die ihn in Anspruch nehmen wollen. Den Anteil, den die Familien durch Umwandlung der Sachleistung in Anspruch nehmen, reduziert deren Anspruch auf ihr Pflegegeld in gleichem prozentualen Verhältnis.

Sie denken jetzt, das ist aber alles kompliziert? Stimmt. Das ist unsere tägliche Realität als pflegende Angehörige – neben der eigentlichen Pflege. Dieser Pflege-Dschungel (und er ist noch viel komplexer und undurchsichtiger) hat übrigens das Drehbuch für den letzten beeindruckenden Tatort aus Bremen geschrieben. Aber das ist ein anderes Thema.

 

Um in realisierbaren Alternativen denken zu können, muss man sich kurz die Möglichkeiten vergegenwärtigen.

In der Grafik unten sind links die drei Säulen der aktuell im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungen aufgeführt. Diese sollen zu einem Budget (EB-Plan) zusammengeführt werden. 

Auf der rechten Seite sind die Entlastungsleistungen aufgeführt, die theoretisch für eine alternative Gestaltung des Entlastungsbudgets auch zur Verfügung stehen. Die fest kalkulierbare Größe ist der mit jährlich 1.500 € ausgestattete Entlastungsbetrag. Hinzu kommen die Gelder für eine mögliche Aufstockung der Entlastungsleistungen über den Umwandlungsanspruch von 40%. Dieses Geld ist der Höhe nach abhängig vom Pflegegrad und dann noch vom jeweiligen individuellen Bedarf der Familien, die ihn in Anspruch nehmen wollen. Den Anteil, den die Familien durch Umwandlung der Sachleistung in Anspruch nehmen, reduziert deren Anspruch auf ihr Pflegegeld in gleichem prozentualen Verhältnis.

Sie denken jetzt, das ist aber alles kompliziert? Stimmt. Das ist unsere tägliche Realität als pflegende Angehörige – neben der eigentlichen Pflege. Dieser Pflege-Dschungel (und er ist noch viel komplexer und undurchsichtiger) hat übrigens das Drehbuch für den letzten beeindruckenden Tatort aus Bremen geschrieben. Aber das ist ein anderes Thema.

 

Entlastungsbudget-Alternative

Entlastungsbudget-Alternative

Die Grafik oben zeigt den Vergleich der jetzt aktuellen GroKo-Planung mit unserer Vorstellungen von einem alternativen Entlastungsbudget.

Kern dieser ab 2019 unproblematisch zu realisierenden alternativen Idee ist die Entkoppelung der Kostenbombe Tagespflege. Dieser Leistungsanspruch sollte in seiner jetzigen Form unberührt bleiben. Familien, die diese für sich genommen sinnvolle Betreuungsform nutzen möchten, können es weiterhin tun. 

Dafür sollte das alternative Entlastungsbudget um den Entlastungsbetrag ergänzt werden (puh, das wäre auch sprachlich für alle eine nette Entlastung ;-).

Zusammen mit dem Geld der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (jeweils 1.612€) stünde dann ein jährliches Entlastungsbudget von 4.724 Euro (knapp 393 € pro Monat) für die individuelle und flexible Nutzung zur Verfügung. 

Dieses Budget kann dann noch um den 40%igen Umwandlungsanspruch individuell erhöht werden. Die Aufstockung kann dann ebenfalls nach den individuellen Bedürfnissen der Familien genutzt werden und ist nicht alleine auf die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gebunden. Dieser Betrag ist für das Entlastungsbudget relativ kostenneutral, da durch die Umwandlung im selben Umfang der restliche Sachleistungsanspruch oder das Pflegegeld der Familie reduziert wird.  

Die Realisierbarkeit dieser Alternative wird in der Grafik im Vergleich mit der jetzigen Planung analog dem GroKo-Vertag auf einen Blick deutlich. Die Pflegeversicherung wird nur mit ca. 1/4 der vergleichbaren Kosten belastet. 

Die Grafik links zeigt den Vergleich der jetzt aktuellen GroKo-Planung mit unserer Vorstellungen von einem alternativen Entlastungsbudget

Kern dieser ab 2019 unproblematisch zu realisierenden alternativen Idee ist die Entkoppelung der Kostenbombe Tagespflege.

Dieser Leistungsanspruch sollte in seiner jetzigen Form unberührt bleiben. Familien, die diese für sich genommen sinnvolle Betreuungsform nutzen möchten, können es weiterhin tun. 

Dafür sollte das alternative Entlastungsbudget um den Entlastungsbetrag ergänzt werden (puh, das wäre auch sprachlich für alle eine nette Entlastung ;-).

Zusammen mit dem Geld der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (jeweils 1.612€) stünde dann ein jährliches Entlastungsbudget von 4.724 Euro (knapp 393 € pro Monat) für die individuelle und flexible Nutzung zur Verfügung. 

Dieses Budget kann dann noch um den 40%igen Umwandlungsanspruch individuell erhöht werden. Die Aufstockung kann dann ebenfalls nach den individuellen Bedürfnissen der Familien genutzt werden und ist nicht alleine auf die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gebunden.
Dieser Betrag ist für das Entlastungsbudget relativ kostenneutral, da durch die Umwandlung im selben Umfang der restliche Sachleistungsanspruch oder das Pflegegeld der Familie reduziert wird.   

Die Realisierbarkeit dieser Alternative wird in der Grafik im Vergleich mit der jetzigen Planung analog dem GroKo-Vertag auf einen Blick deutlich. Die Pflegeversicherung wird nur mit ca. 1/4 der vergleichbaren Kosten belastet. 

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter?

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Das hängt mittelfritig natürlich jetzt maßgeblich vom neuen Gesundheitsminister und seinem Team ab.

Wir sammeln bis zum 25.5.2018 weitere Informationen, Meinungen und Stimmungen, um dann ein Update dieser Seite zu veröffentlichen. Hier werden wir dann, zeigen, wie wir die Realisierung des Entlastungsbudgets 2019 weiter unterstützen und welche Hilfen wir anbieten können.

In diesem Sinne freuen wir uns über alle Nachrichten und Meinungen zum Thema Entlastungsbudget 2019.  Diskutieren und Austauschen können Sie sich auch auf https://www.facebook.com/entlastungsbudget/ 

 

Herzlichst grüßt

Kornelia Schmid                                    Hendrik Dohmeyer
(Pflegende Angehörige e.V.)                 (Pflege-Dschungel.de)

 

Das hängt natürlich mittelfristig maßgeblich vom neuen Gesundheitsminister und seinem Team ab.

Wir sammeln bis zum 31.3.2018 weitere Informationen, Meinungen und Stimmungen, um dann ein Update dieser Seite zu veröffentlichen. Hier werden wir dann, zeigen, wie wir die Realisierung des Entlastungsbudgets 2019 weiter unterstützen und welche Hilfen wir anbieten können.

In diesem Sinne freuen wir uns über alle Nachrichten und Meinungen zum Thema Entlastungsbudget 2019.  Diskutieren und Austauschen können Sie sich auch auf https://www.facebook.com/entlastungsbudget/ 

 

Herzlichst grüßt

Kornelia Schmid     
(Pflegende Angehörige e.V.)             

und

Hendrik Dohmeyer

(Pflege-Dschungel.de)

 

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