Wichtiger Hinweis:
Dies ist keine offizielle Seite eines Ministeriums der Bundesregierung oder einer Partei der GroKo (CDU, SPD, CSU).

Sie ist eine private Initiative Sorgender und Pflegender Angehöriger (SPA) , die sich über das GroKo-Versprechen eines jährlichen Entlastungsbudgets freuen – aber sehr skeptisch sind, dass dies in der angekündigten Form auch jemals tatsächlich Realität wird.

Das Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 ist da:

Bildrechte: Meromex Melanie, Schleiden pixabay, Ort: Wachsfiguren Kabinett von Madame Tussaud in Berlin

Seit Oktober 2020 sind die Gedanken von Bundesgesundheits-minister Jens Spahn zur Pflegereform via Bild-Zeitung publiziert. Damals wurde Jens Spahn mit der Aussage zitiert, das „…, die Leistungen für die Pflege zu Hause etwa eine Milliarde (Euro)“ ausmachen würden.

Auf fünf Seiten wird jetzt das Reformszenario konkretisiert.

Was soll sich für die Pflege daheim verbessern?

 

  1. Um die häusliche Pflege zu stärken und die gestiegenen Kosten der letzten Jahre auszugleichen, werden die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege zum 1. Juli 2021 um 5 Prozent und ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben.
  2. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigt die Pauschale von 40 auf 60 Euro im Monat.
  3. Die bisher vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von Angehörigen verlangte Vorpflegezeit von 6 Monaten wird abgeschafft.
  4.  Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen entscheiden können, ob sie Leistungskomplexe und/oder Zeitkontingente von den ambulanten Pflegediensten nutzen wollen.
  5. Bei Beschäftigung einer 24-Stunden-Betreuungsperson im eigenen Haushalt soll es unter bestimmten Bedingungen, analog zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, möglich sein, den Anspruch auf Umwandlung von bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrages zu nutzen.
  6. Flexibler kombinierbare Leistungen: Aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird als Entlastungsbudget ein Gesamtjahresbetrag in Höhe von jährlich 3.300 € gebildet.

Diese sechs Positionen lesen sich auf den ersten Blick ganz positiv. Die Position 1 mit den 5 % Steigerung, ist genau genommen natürlich kein Reformpunkt. Der Paragraf § 30 SGB XI „Dynamisierung, Verordnungsermächtigung“ sieht nämlich turnusmäßig vor: „Die Bundesregierung prüft alle drei Jahre, erneut im Jahre 2020, Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung.“ Die hier unter Reformleistung subsumierte Steigerung wird allenfalls die reguläre Inflationsrate deckeln, die bisherigen und kommenden Lohnerhöhungen in der Pflege werden entweder durch Selbstkosten oder durch Reduzierung der verfügbaren Pflegeleistung von den Familien zu bezahlen sein.

Da coronabedingt die weltweite Nachfrage nach bestimmten Schutzprodukten und Desinfektionsmittel die Preise auch weiterhin hochhalten wird, ist eine Fortführung (siehe Punkt 2) der seit Sommer verfügbaren Leistungserhöhung eigentlich auch eher selbstredend.

Die Abschaffung der Vorpflegezeit (Punkt 3) ist ein Zopf, der schon längst abgeschnitten gehört. Gut so. Der Wirkungsgrad ist jedoch eher bescheiden, da die Familien in der Regel schon weit vor dem Antragsdatum für den Pflegegrad mit der Pflege beschäftigt waren, und dies bei Bedarf der Verhinderungspflege der Pflegeversicherung plausibel machen konnten.

Punkt 4 ist okay, gab es aber vor dem PSG II schon und wird heute auch in manchen Bundesländern praktiziert. Punkt 5 stößt hoffentlich eine dringend notwendige gesellschaftliche Diskussion um den „Graumarkt“ der 24-Stundenpflege an.

Das soll ernsthaft das „Entlastungsbudget“ der GroKo sein?

Kommen wir zu Punkt 6. Die Zusammenlegung der beiden Budgets besteht ja schon seit vielen Jahren. Das ist keine neue (Reform-)Idee. Die Möglichkeit, zukünftig auch 100 % des Kurzeitpflegegeldes in Verhinderungspflege-Budget umzuwandeln, und nicht nur 50%, ist seit Langem überfällig. Spätestens seit dem PSG II und der Aufnahme kognitiver Krankheitsfälle in die Leistungsabsicherung der Pflegeversicherung (die oft keine Kurzzeitpflege nutzen können).

Diese „Fehlerkorrektur“ jetzt als großen Reform-Bestandteil mit der Marke ‚Entlastungsbudget‘ zu versehen müsste bei den 17 Verhandlungspartnern des GroKo-Vertrages sehr unangenehm aufstoßen.

Soweit zu den Punkten, die als tendenziell positiv betrachtet werden könnten. Kommen wir zu zwei Aspekten, die mit Sicherheit auf großen Widerstand bei den Sorgenden und Pflegende Angehörigen sowie den Pflegebedürftigen treffen werden.

7. Ein Teil der Leistung der Verhinderungspflege soll für die Ersatzpflege während einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleiben. Für die stundenweise Inanspruchnahme stehen deshalb ab dem 1. Juli 2022 maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung.

 

Das Ansinnen der aktuell vorgestellten Gängelung, nur noch 40 % des Verhinderungspflege-Budgets über die stundenweise Beschäftigung von Ersatzpflegepersonen zu ermöglichen, macht einen sprachlos. Für Familien, die keine urlaubs- oder krankheitsbedingte Vertretung wollen oder erhalten können (z.B. für Kinder und Jugendliche), wäre dies eine Kürzung um über 45 % (neu 1.320 € statt bisher 2.418 €).

Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag steht „ … großes Entlastungsbudget … zur flexiblen Nutzung…

Nach Rückfrage im Bundesgesundheitsministerium diese Woche ist noch nicht geklärt, wie die Regelungen für die verbleibenden 60 % Verhinderungspflege-Budget aussehen sollen.

Im Oktober noch positiv verkauft, entpuppt sich das neue „Entlastungsbudget“ als nur noch Heilsbringer für die (Teil-)Stationäre Pflege. Ein gemeinsames Budget und dann doch wieder zwei Töpfe für die VHP? Liebe GroKo: was macht Ihr da?

Wenn diese aber nur nach demselben Strickmuster der heutigen „tageweisen Verhinderungspflege“ gestattet werden, würde sich der Gesundheitsminister sein „Entlastungsbudget“ auf Kosten der Familien zu einem großen Anteil refinanzieren.

Danach werden bei bis zu 40 Tagen Ersatzpflege über die „tageweise“ Verhinderungspflege das Pflegegeld um 50 % gekürzt. Die Pflegeversicherung würde hier z.B. beim Pflegegrad 5 jährlich maximal 675 € einsparen.

Wo wir gerade beim Sparen sind.

Insbesondere für Berufstätige Sorgende und Pflegende Angehörige ist die seit 2015 verbesserte Nutzung der Tagespflege ein Garant, um mit der beruflichen Tätigkeit den Lebensunterhalt zu finanzieren. Mit der folgenden Planung:

8. Fehlanreize im Versorgungssystem beseitigen: Anbieter setzen mittlerweile immer häufiger auf Projekte, die betreutes Wohnen mit dem Angebot von Tagespflege kombinieren. Ältere Menschen erhoffen sich durch diese neuen Wohnformen mehr individuelle Freiheit sowie eine geringere finanzielle Belastung, ohne Abstriche in der Versorgungssicherheit machen zu müssen.

(…)
Um die Nutzung solcher Versorgungsformen nicht unangemessen zu privilegieren, sollen bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach- und/oder Geldleistungen die Leistungen der Tagespflege ab dem 1. Juli 2022 auf 50 Prozent begrenzt werden.

wird das BMG bei sehr vielen Familien enorme Probleme bis hin zur Existenzgefährdung provozieren.

Die pauschale Kürzung der Ansprüche beim Tagespflegebudget für alle Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden (das sind aktuelle 79 % aller Pflegebedürftigen) um 50 % spart der Pflegeversicherung ab 2022 jährlich mindestens 500.000.000 Euro* ein. Sind diese Einsparungen bei den über die Bild-Zeitung angekündigten 1. Mrd. € „Wohltaten“ für die Pflege daheim schon berücksichtigt?

Für eine Familie mit Pflegegrad 4, die die Tagespflege umfänglich nutzt, kommen hingegen jährlich Mehrbelastungen in Höhe von 9.672 Euro zu.

Insbesondere gegen diese beiden letzteren Reformverschlechterungen und für ein „Gerechtes Entlastungsbudget“ muss sich ein breiter Widerstand auftun.

Alle Interessengruppen, Verbände und Vereine, die sich die Unterstützung der Sorgenden und Pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen in Deutschland auf die Fahnen geschrieben haben, sollten GEMEINSAM gegen diese geplanten Maßnahmen aufmerksamkeitsstark protestieren.

* Die Ausgaben für die Tagespflege lagen lt. BMG im Jahr 2019 bei 0,94 Mrd. €. Bei Rückkehr in normale Versorgungsstrukturen und einem Wachstum der Pflegebedürftigkeit von 3 bis 5 % jährlich, sind deutlich über 1 Mrd. € Ausgaben für 2022 zu prognostizieren.

Weiterführende Informationen zur Pflegereform 2021

Das Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021:

Brief
Pflegende Angehörige e.V.

Stellungnahme
wig Wohnen in Gemeinschaft NRW!
Kommentar
lixenfeldsthemen.de

Hallo,

im letzten Jahr haben wir mit unserer Initiative und der P17-Kampagne viel erreicht. Der Bundestag folgt zum Beispiel nun unserem 2018 entwickelten Alternativ-Vorschlag (siehe weiter unten) und das Bundesgesundheitsministerium arbeitet aktuell am Gesetzesentwurf.

Das ist prima, freut sehr und spornt an.

Heute möchten wir Sie/Dich um einen Gefallen bitten.

Wir möchten die historische Chance nutzen und die Politiker in Berlin motivieren, endlich eine GERECHTE Verteilung der Entlastungsunterstützung für uns alle im Gesetz zu verankern.

Wir würden uns freuen, wenn viele der bisherigen Unterstützer und Freunde uns bei diesem Bestreben unterstützen würden. Unterschreibt bitte unsere Petition. Es darf auch anonym erfolgen und ist wirklich kinderleicht.

Herzlichen Dank und noch eine gute Zeit

Ihre Kornelia Schmid und Hendrik Dohmeyer

Petition am 17.2. in Berlin übergeben

Herzlichen Dank an jede Einzelne und jeden Einzelnen von Euch 4.247 für Euer Engagement. Das war ein großer Erfolg – gegenüber der ersten P17 Petition an Jens Spahn fast eine Verdoppelung der Teilnehmer.

Leider war Herr Dr. Schölkopf am Sonntag erkrankt, aber anstatt den Termin abzusagen hat er den Leiter „Grundsatzfragen“ gebeten, den Termin wahrzunehmen.

Das war sehr prima. Jetzt durften wir einen weiteren aufgeschlossenen und an unseren Belangen interessierten Menschen dort kennenlernen.

Dr. Kern nahm sich sehr wertschätzend über eine Stunde Zeit, um über unsere Gedanken und Ideen zum Entlastungsbudget zu diskutieren.

Er war von den vielen Unterschriften überrascht und findet unsere Forderungen „nachvollziehbar“.

Er will für uns Termine in Berlin und Bonn (dort sitzt die Fachgruppe, die den Referentenentwurf für das Entlastungsbudget ausarbeitet) koordinieren, damit wir dort direkt Einfluss auf diesen durch unseren Input nehmen können. Wir wären dort auch schon mit einer positiven Einschätzung „bekannt“, so sein nettes Feedback👍

Wie beim ersten Meeting im BMG bei der Übergabe der P17 Petition war es schön zu erfahren, dass man uns dort so auf dem „Schirm“ hat und emphatisch und konstruktiv Unterstützung anbietet.

Wir werden das Gesprächsangebot gerne annehmen und über die weitere Entwicklung zur Entwicklung des Entlastungsbudgets berichten 😉

Euch einen schönen Dienstag!

Konny und Hendrik

Etappensieg!

Wir freuen uns, dass jetzt auch der Bundestag, vertreten durch die große Koalition, unsere seit 2018 aufgezeigte alternative Ausgestaltung des Entlastungsbudgets auch als seine Forderung zu 100 % übernommen hat.
Damit ist ein großer Meilenstein der Entlastungsbudget.de-Forderung erfüllt.

Bei der Umsetzung muss jetzt nur noch verständlich gemacht werden, dass es ein gerechtes, bedarfsorientiertes Entlastungsbudget werden muss, wie wir es mit unserer SPA-Initiative.de aufgezeigt haben. Unterstützt bitte auch diese Forderung, damit wir nach diesem schönen Etappensieg 2020 endlich am Ziel sind.

Hier die Forderung im Detail: https://sorgende-angehoerige.de/gerechte-entlastung/

Das Entlastungsbudget

Warum ist diese Initiative entstanden? Alle Fakten zum GroKo-Vertrag und zur Notwendigkeit eines „alternativen Entlastungsbudgets“.

maybritt illner Spezial

Diskussion zwischen Kornelia Schmid und Jens Spahn zum Entlastungsbudget ab Minute 9:50. 

Das Telefonat

Der erste Gedankenaustausch mit Jens Spahn zum Entlastungsbudget und die Konsequenzen hieraus:

Die P17-Kampagne

Hier finden Sie die Informationen zu allen 16 Länder-Petitionen und die für das Bundesgesundheitsministerium der P17-Kampagne.

Toll:

Hohe politische Wertschätzung
für P17-Unterzeichner/innen
und Pflegende Angehörige!
Danke hierfür!

⬇︎

Ilse Aigner

Pressefoto von: Steffen Leiprecht

Die Präsidentin des Bayerischen Landtags übernimmt am 1. Februar persönlich die Petition mit den 741 Unterschriften von Kornelia Schmid entgegen.

Susanna Karawanskij

Pressefoto von: Johanna Bergmann

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg nimmt gemeinsam mit der Landtagspräsidentin Britta Stark die Petition von Anette Hinze und Ariane Andres entgegen. Lesenwert ist auch ihre Einladung an die Presse:

Radio Potsdam

von Anette Hinze | Übergabe einer Petition von pflegenden Angehörigen

Heike Werner

Pressefoto von: Delf Zeh

Heike Werner, die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Thüringen nimmt im Landtag die P16 Petition von Sabrina Loyal entgegen. Auch hier ein tolles Forum und Respektbekundung für die Unterzeichner/innen

Beate Bröcker

Christina Waesch wird am 13.2. die Unterschriften der P14 Petition an Frau Staatssekretärin Beate Bröcker, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt übergeben. Frau Ministerin Grimm-Benne hat sich per Mail für das Engagment der Pflegenden Angehörigen bedankt.

Dr. Martin Schölkopf

Dr. Martin Schölkopf ist der Leiter der Unterabteilung Pflegeversicherung im BMG nahm am Freitag die P17-Petition mit 2.616 Unterschriften stellvertretend für Gesundheitsminister Jens Spahn in Berlin entgegen.
Es war ein sehr interessantes 45-minütiges Gespräch um unser direktes Anliegen sowie dem Status zum Entlastungsbudget und zur generellen, sich entwickelnden Lobbyarbeit für die Pflegenden Angehörigen.

Sabine Dittmar

Frau Sabine Dittmar ist Mitglied des Deutschen Bundestages und die Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Sie hatte uns zu einem Gespräch eingeladen, um sich über die Ergebnisse der P17-Petitions-Kampagne zu informieren.
Es war ein sehr interessanter Gedanken-Austausch auch zum Entlastungsbudget und zur aktuellen Entwicklung der pflegepolitischen Gesetzgebung

Anja Stahmann

Frau Anja Stahmann, die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport in Bremen hat uns für die Übergabe der P5 Petition zum Gespräch am 21.2.2019 eingeladen.

Frau Stahmann war heute krankheitsbedingt verhindert und wurde durch ihren Staatsrat Jan Friese vertreten.
Mit ihm wurde die problematische Situation der Fokussierung in Bremen auf ausschließliche ehrenamtlichen Helfer und der damit einhergehende „künstlichen“ Verknappung von Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und
Pflegende Angehörige intensiv diskutiert.

Heiger Scholz

Pressefoto: Philipp von Ditfurth

Herr Heiger Scholz, der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat uns am 18. April in sein Ministerium zur Übergabe der P9 Petition geladen.

Staatssekretär Heiger Scholz und sein Referatsmitarbeiter Thomas Kusior vom Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nahmen heute unsere P9 Petition mit 666 Unterschriften für Niedersachen entgegen.

Wir diskutierten intensiv die Versorgungssituation im zweitgrößten Flächenland. Beide nahmen sich 45 Minuten Zeit, um unsere Vorstellungen einer Optimierung der Angebotssituation entgegenzunehmen.
[expand title=“mehr…“] Herr Scholz informiert darüber, dass das Thema auch durch Eingaben im Landtag von Marktteilnehmern, die eher das Gegenteil von dem fordern, was unsere Vorstellungen sind, aktuell ist. Er freut sich, dass er mit unserer Petition nun auch die Wünsche derjenigen auf dem Tisch hat, um die es ja eigentlich geht und für die die gesetzlichen Regelungen gedacht sind.

Es war erkennbar und wurde auch im weiteren Verlauf begrüßt, wenn sich die Pflegenden Angehörigen stärker als Lobby in Niedersachsen zu Wort melden.

In der Detaildiskussion über das Für und Wider einzelner Beweggründe für regulatorische Maßnahmen konnte ich anhand der konkreten Situation um unsere Petenten Kirsten Meyer deutlich machen, dass viele dieser Aspekte lediglich auf dem Papier gut zu lesen sind.

Kirsten und ich wollte heute die Petition gemeinsam übermitteln. Hierzu hatte sie für heute eine Betreuungskraft für ihren Mann gebucht, die jedoch gestern kurzfristig absagen musste. Ein Ersatz konnte nicht geschickt werden.

Ich äußerte meine Vermutung, dass bundesweit wohl kaum ein Anbieter Ersatzkräfte in seinem Büro sitzen hat, die darauf warten, als Ersatzbetreuung im Notfall einzuspringen. Das SGB XI sieht keinerlei Honorierung hierfür für die Anbieter vor. Deshalb sind Forderungen für die Anerkennung wie eine „verlässliche Unterstützung“ nicht wirklich zielführend (ein fast überall aufgezeigtes Argument gegen die Anerkennung von Einzelpersonen).

Mein Hinweis, dass ich lieber eine nur 95 %ige Verfügbarkeit eines Angebotes einer vertrauenswürdigen Einzelperson (bei ca. 3 Wochen Urlaubszeit im Jahr) in Kauf nehmen würde, als eine 0%ige nachhaltig gesicherte, verbindliche Kraft (mangels Angebot und Verfügbarkeit heute), wurde nachdenklich und mit einem Schmunzeln aufgenommen.

Herr Scholz sagte zu, sich die Petition auch mit den vielen dort angefügten Kommentaren der Betroffenen anzuschauen und uns mit einer Stellungnahme zu beantworten.

Als ich dann um kurz nach 11:00 wieder im Auto war und meinen Lieblingssender anschaltete, kam unmittelbar der nachfolgende Beitrag:

„Immer weniger Pflegekräfte
NDR Info – 18.04.2019 07:08 Uhr Autor/in: Eva Werler
Zu wenig Pflegeplätze, schlecht bezahlte Pflegekräfte. Und es wird immer schwieriger, eine Hilfe für den Haushalt zu bekommen.“

Hier können Sie den 3-Minuten-Beitrag anhören:

https://www.ndr.de/info/Immer-weniger-Pflegekraefte,pflegekraft104.html

Da musste ich dann schmunzeln 😉
[/expand]

Guido Fries

Berichte von Markus Oppel aus dem Saarland.

So, ich bin auf dem Rückweg aus dem Landtag in Saarbrücken.

Die Ministerin und der Staatssekretär hatten leider andere Termine.

Aber der dritte Mann im Ministerium für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie (Referatsleiter Herr Guido Fries) und die zuständige Sachbearbeiterin haben sich viel Zeit genommen und sehr wertschätzend mit mir und über pflegende Angehörige gesprochen.

Es sind bereits Änderungen der Verordnung geplant, nicht so weitreichend wie unsere Forderungen aber ein erster wichtiger Schritt! Man hofft bis zur Sommerpause mehr sagen zu können und wird mich auf dem laufenden halten.

Man war übrigens enttäuscht über die geringe Anzahl an Unterzeichnern, hat dies aber glücklicherweise nicht als ein „bei uns ist alles gut“ verstanden, worüber ich sehr dankbar war!

Grüße Markus

Stefanie Drese

Klaudia Güthues übergab heute die Petition für Mecklenburg-Vorpommern an Sozialministerin Stefanie Drese. Sie waren sich einig, dass pflegende Angehörige besser unterstützt werden sollen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müsse den gleichen Stellenwert wie die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf erhalten.

Dabei helfen, kann die neue ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe. Sie wird derzeit bei uns im Sozialministerium als ein weiteres niedrigschwelliges Angebot zur Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen geplant.

Dilek Kolat

Nachdem sich das Missverständnis um die P17-Kampagne geklärt hatte, bekamen wir für gestern 14:00 Uhr die Einladung zu einem Austausch mit den Verantwortlichen der Abteilung Pflege der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin.

Koordiniert wurde das Treffen von Manja Wanke, der Fachreferentin für Bürgerschaftliches Engagement.

Mit ihr nahmen sich der Leiter der Abteilung Pflege, Herr Donald Ilte (im Bild ganz links) und der Fachreferent Henry Frank am Nachmittag Zeit für die Petitionsübergabe und einen Gedanken- und Meinungsaustausch.

[expand title=“mehr…“]

Längere Zeit besprachen wir unsere Forderung nach einer Zulassung von Einzelpersonen, die bisher in der Berliner Verordnung nicht vorgesehen ist.

Henry Frank informierte darüber, dass man in Berlin natürlich auch den hohen Bedarf an Unterstützung bei der Entlastung sehe. Bisher sind ca. 4.800 ehrenamtliche Kräfte nach den Anforderungen des §45a SGB XI im Rahmen der Berliner Verordnung für diese Aufgaben geschult (Anmerkung: 30 Stunden Umfang).

In Relation zu den ca. 116.000 Familien, die heute ihre Ansprüche nach Unterstützung anmelden ist dies natürlich nur ein Mosaikstein im ganzen Konzept.

Der diesbezüglich Lösungsweg der Kollegen aus NRW wurde von mir angesprochen und daraufhin wurde eine noch nicht offiziell veröffentlichte Neuregelung für Berlin vorgestellt.

Analog zum Hamburger Modell (Stichwort: Servicestelle Nachbarschaftshilfe https://www.hamburg.de/…/11406900/servicestelle-nachbarsch…/) wurde ein noch nicht genannter Träger gefunden, der die Organisation und Verwaltung von Einzelanbieter voraussichtlich ab Juni/Juli Inder Hauptstadt organisieren wird.

Dieser bietet den aus Senatssicht notwendigen rechtlichen Schutz hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen. Zusätzlich findet eine Betreuung und ggf.. gewünschte Supervision statt und die Helfer werden einen Versicherungsschutz haben.

Wie die konkrete Umsetzung und das Handling für die Abrechnungen und Besuchsplanung aussieht, wird uns in den kommenden Wochen zugeschickt – hier ist man in der Endphase der Planung.

Frau Wanke erwähnte, dass wir mit unserem Anliegen in Berlin offene Türen vorfinden und stellte beispielsweise das besondere Engagement Berlins u.a. in Form der Fachstelle für pflegende Angehörige und dem Projektleiter Frank Schumann vor, der eine Art Masterplan im letzten Jahr für die Unterstützung der Pflegenden Angehörigen entwickelt hat (mehr Infos hier: https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/…/fachstelle-an…/).

Es war wieder ein gutes und wertschätzendes Treffen in Berlin. Unsere P 3 wird dem Petitionsausschuss zur Beantwortung weitergeleitet.

Hendrik[/expand]

Barbara Klepsch

Pressefoto: Christian Hüller

Die persönliche Petitionsübergabe an die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Frau Barbara Klepsch in Sachsen erfolgte am 7.03.2019 im Staatsministerium durch Annelie Wagner.

Die Ergebnisse in den Ländern:

⬇︎

CAREkonkret

Alle Informationen zum geplanten Entlastungsbudget und zu unserem alternativen Vorschlag im Fachmagazin der Pflege-Branche.

Sonntagsblatt

„Entlastungsbeträge: Pflegende Angehörige rufen nur selten Dienstleistungen ab.

Viele pflegende Angehörige bräuchten dringend Hilfe im Haushalt – dafür sind eigentlich die „Entlastungsbeträge“ gedacht. Doch weil die zugelassenen Anbieter für solche haushaltsnahen Dienstleistungen rar sind, wird das Geld nur selten abgerufen.“

Stuttgarter Zeitung

„Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst im Land. Auch wegen strenger staatlicher Vorgaben mangelt es an Angeboten zu ihrer Entlastung.
Gabriele Reichhardt, Leiterin der Sozialplanung der Stadt Stuttgart, schlägt Alarm…

Minister Manfred Lucha (Grüne) betonte, er halte an seinem Ziel fest, die ambulante Pflege zu stärken. Dazu bedürfe es weiterer Anstrengungen.“

Nordkurier

Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) will als Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) im neuen Jahr die nichtprofessionelle Pflege als Thema auf den Tisch bringen.

… „Dabei geht es etwa um die Zusammenfassung verschiedener Pflege-Angebote zu einem einheitlichen Entlastungsbudget… „, verdeutlichte Drese.

Eklatante Unterschätzung des Entlastungs- und Unterstützungsbedarf für die Familien durch die Bundesländer –

Initiative verlängert die Petitionsfrist bis Ende Januar:

Wir verlängern die Zeichnungsfrist für alle 17 Petitionen der P17-Kampagne um drei Wochen bis zum 27.Januar 2019.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht aktuelle Daten der Pflegebedürftigkeit für die Bundesländer.

Diese Daten sind alarmierend und zeigen, dass vermutlich alle Bundesländer bei ihren Planungen des Bedarfs der Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden im Rahmen des Entlastungsbetrags nach §45a SGB XI von viel zu wenigen betroffenen Menschen ausgegangen sind.

Am Beispiel von Baden-Württemberg wird dies verdeutlicht. Dort liegt die Fehleinschätzung bei 40%. In 2019 müssen voraussichtlich über 127.000 mehr Pflegebedürftige zu versorgen sein, als 2016 bei der Planung der Landesverordnung erwartet wurde.

Wir fordern die verantwortlichen Gesundheitspolitiker auf, die Situation in ihren Ländern aufgrund der neuen wichtigen Erkenntnisse schnellstmöglich zu überdenken – und dann zum Wohle der betroffenen Familien und ihrer Wähler zu handeln!

Diese Verlängerung der Zeichnungsfrist ist notwendig geworden, weil die verantwortlichen Gesundheitspolitiker, die Medien, die Einwohner der Bundesländer und insbesondere die betroffenen Familien Zeit haben müssen, die in den Petitionen aufgezeigten dringend notwendigen Optimierungsvorschläge neu zu überdenken und zu bewerten.
Hintergrund hierfür sind die am 18.12.2018 vom Statistische Bundesamt veröffentlichten, zweijährlich erhobenen Daten der Pflegebedürftigkeit für alle Bundesländer.

Diese Daten haben enorme Auswirkungen auf die Beurteilung des Versorgungsbedarfs, insbesondere mit Unterstützungsleistungen für Pflegende Angehörige und ihre zu Pflegenden.

Alle Verantwortlichen in den Sozial- und Gesundheitsbehörden, die die notwendige Anpassung der Landesverordnungen zum §45a SGBXI in 2016 sorgfältig planen mussten, beriefen sich auf die Statistiken aus dem Jahre 2015.

Dieser Datenbestand und die hieraus abgeleiteten Einschätzungen zum Unterstützungsbedarf führten zu gravierenden Unterschätzungen des tatsächlich zu erwartenden Bedarfs an Anbietern und Helfern für Leistungen, die über den Entlastungsbetrag nach §45a bezogen werden sollen.

Am Beispiel von Baden Württemberg wird diese Fehleinschätzung deutlich, wo der Unterstützungsbedarf für 2019 um 40 % unterschätzt wurde.

In der 34 Seiten umfassenden Begründung zur Unterstützungsangebote-Verordnung – UstA-VO ging das von Minister Manne Lucha geführte Ministerium für Soziales und Integration 2016 von folgenden Annahmen aus:

„Überall im Land brauchen wir eine breite Palette vielfältiger mit einander vernetzter Angebote und Strukturen, damit pflegebedürftige Menschen und ihnen nahestehende Pflegende angemessene Unterstützung finden, die ihrer Person, ihrer Situation und ihrem Lebensumfeld entsprechen.
Das Statistische Landesamt geht davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg allein aus demografischen Gründen von heute bis zum Jahr 2030 um 103.000 zunimmt. Dies wären dann rund 402.000 pflegebedürftige Menschen.“

(Zitat auf Seite 1 der UstA-VO Begründung)

Die Einschätzungen, auf denen alle Entscheidungen des Ministeriums 2016 zur Gesetzgebung basierten, ging für dieses Jahr von 299.000 Pflegebedürftigen aus.

Jährlich sollten in den folgenden 14 Jahren durchschnittlich ca. 7.300 neue Pflegebedürftige hinzukommen. Danach erwartete das Ministerium für 2019 eine Anzahl von Pflegebedürftigen in Höhe von etwas über 321.000.

Bewertet man die voraussichtliche Situation im kommenden Jahr mit den jetzt aktuell zur Verfügung stehenden Daten* und prognostiziert ein gemäßigtes Wachstum von 5 % in 2018 und 4 % in 2019, so wird Baden-Württemberg in den nächsten 12 Monaten 127.000 mehr Pflegebedürftige zu versorgen haben, als 2016 erwartet wurde.

Mit den dann fast 450.000 Pflegebedürftigen zeigt sich, dass die dem Gesetz zugrunde gelegene Erwartung um 40 % zu niedrig war.

Unsere Prognosen sind nicht zu hoch gegriffen, wenn man bedenkt, dass der Zuwachs in BaWü von 2013-2017 aufgrund der Altersstruktur im Ländle 65 % betrug. Zum Vergleich: im Bundesdurchschnitt waren dies „nur“ 50%

Jeder verantwortliche Politiker muss sich angesichts dieses neuen Erkenntnisstandes zu möglicherweise eklatanten Bedarfsunterschätzungen fragen, ob die beschlossenen Landesverordnungen zum §45a SGB XI heute noch tatsächlich dem Wohle und dem Interesse der vielen Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden Angehörigen gerecht wird.

Der ebenfalls erst vor wenigen Tagen veröffentlichte BARMER-Pflegereport 2018 “Bei der Pflege zuhause stehen Angehörige an der Grenze ihrer Belastbarkeit” macht den hohen Entlastungs- und Unterstützungsbedarf für die Familien eindringlich deutlich.

Wir fordern die verantwortlichen Gesundheitspolitiker auf, die Situation in ihren Ländern aufgrund der neuen wichtigen Erkenntnisse schnellstmöglich zu überdenken – und dann zum Wohle der betroffenen Familien und ihrer Wähler zu handeln!

* Die Daten des Statistischen Bundesamt erfüllen insbesondere den Zweck, Planungsgrundlagen für Ambulanten Pflegedienste (14.100) und stationäre Pflegeheime (14.500) zu ermitteln.
Deshalb werden nach eigenen Aussagen (Exkurs 3) ca. 100.000 Pflegebedürftige des Pflegerades 1 nicht berücksichtigt. Diese haben keine Sachleistung zur Verfügung und sind von daher für die Statistiker nicht relevant.

Für die Bewertung des Bedarfs nach Leistungen des §45a sind diese Menschen aber enorm relevant, weil die 125€ monatlich die einzige direkte finanzielle Unterstützung ist, die sie bekommen.
In unseren Berechnungen haben wir diese 100.000 Pflegebedürftigen prozentual den einzelnen Bundesländern zugefügt.

Es wäre wünschenswert, wenn sich die Datenqualität des Statistischen Bundesamtes zukünftig (2019) zumindest gleichwertig auch an den 1.764.904 (plus den fehlenden 100.000 PG1-Bedürftigen) Pflegenden Angehörigen orientieren würde. Diese stellen den größten Ambulanten Pflegedienst Deutschlands dar.

Nur so können die Verantwortlichen eine gesetzgeberische Planungssicherheit für die gesamten2.594.862 (plus fehlenden 100.00 PG1) Familien mit häuslicher Pflege bekommen.

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